Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Bierhübeli

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Events etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Bierhübeli GmbH, (nachfolgend Bierhübeli).

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von Bierhübeli sind freibleibend und ohne Verpflichtung.

2.2. Veranstaltungsaufträge gelten erst als angenommen, wenn Bierhübeli diese schriftlich bestätigt hat. Das Bierhübeli schickt dem Kunden eine Auftragsbestätigung.

2.3. Mit der Abgabe einer Termin-Option sind Aktionen/Personen für den Kunden zwar reserviert, ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin besteht jedoch nicht. Bei gesandter Auftragsbestätigung oder Vertragsvereinbarung gilt der Vertrag als verbindlich.

2.4 Bierhübeli ist nach Angebotsannahme durch den Kunden berechtigt, im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen.

3. Preise

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 Die Preise gelten für die gesamte Leistung von Bierhübeli gemäss der gegenseitigen Leistungsvereinbarung. Nicht vorhersehbare Veränderungen dieser Grundlagen erlauben eine entsprechende Anpassung der Preise gegenüber dem Kunden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Rechnungen von Bierhübeli sind zahlbar netto Kasse, d.h. ohne Abzüge aller Art innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Erfüllungsort für die Auftragserteilung und Zahlung ist die Geschäftsstelle Bierhübeli GmbH, Neubrückstrasse 43, 3012 Bern.

4.2 Bierhübeli ist berechtigt jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Bankverbindung:
Bank: Raiffeisenbank Bielersee

Kontoinhaber:
Bierhübeli GmbH
3012 Bern
IBAN CH79 8080 8008 8182 8604 5

4.3 Zahlungen werden stets der an der längsten fälligen Rechnung angerechnet. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage wesentlich, so kann Bierhübeli auf alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen, auch soweit diese gestundet sind, sofortige Bezahlung oder Sicherstellung verlangen; dies gilt auch, wenn Bierhübeli Wechsel oder Checks angenommen hat.

4.4 Unter denselben Voraussetzungen kann Bierhübeli bei allen laufenden Geschäften weitere Vorauszahlungen verlangen. Kommt der Kunde dieser Abmachung nicht nach, so kann Bierhübeli aus dem Vertragsverhältnis umgehend austreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.

4.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank berechnet werden, sowie für den daraus resultierenden Mehraufwand ein Verzugsschaden eingefordert werden.

4.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen irgendwelcher Art des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Beanstandungen und Mängelrügen:
Beanstandungen des Kunden wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Leistung kann Bierhübeli nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 10 Tage nach Erbringung der Leistung in schriftlicher Form eingeschrieben zuhanden der Bierhübeli GmbH, der Post übergeben werden.

5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Wird ein Auftrag zurückgezogen oder der Event/die Veranstaltung abgesagt, so haftet der Auftraggeber wie folgt:

  • Mehr als 6 Monate vor Anlass fallen keine Stornierungskosten an.

  • 3 bis 6 Monate vor Anlass fallen Stornierungskosten in Höhe von 25% des ​

​       Gesamtvolumens an.

  • 1 bis 3 Monate vor Anlass fallen Stornierungskosten in Höhe von 50% des

       Gesamtvolumens an.

  • Weniger als 1 Monat vor Anlass fallen Stornierungskosten in Höhe von 100% des Gesamtvolumens an.

6. Rücktritt durch Bierhübeli

6.1 Wird die von Bierhübeli verlangte angemessene Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Bierhübeli gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.2 Ferner ist Bierhübeli berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten; falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Veranstaltungszwecks, gebucht werden; falls Bierhübeli begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Bierhübeli in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Bereich von Bierhübeli zuzurechnen ist.

6.3 Höhere Gewalt und andere von Bierhübeli nicht verschuldete Ereignisse, die die vertraglich vereinbarte Leistung verunmöglichen, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Ressourcenmangel, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Pandemien etc., berechtigen Bierhübeli, die Leistung hinauszuschieben oder von der Leistungspflicht zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.

7. Haftung

7.1 Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

7.2 Der Abschluss von Sach-, Personen- oder sonstigen Risikoversicherungen für die Veranstaltung obliegt dem Kunden.

7.3 Das Bierhübeli haftet dem Kunden gegenüber für eine sorgfältige Leistungserbringung. Die Bewachung von wertvollen Gegenständen während und zwischen den Veranstaltungen ist Sache des Kunden.

7.4 Soweit nicht in diesen AGBs etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden gegenüber Bierhübeli ausgeschlossen, sofern sie nicht aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Eine Haftung für Hilfspersonen besteht für Bierhübeli in jedem Falle nur, sofern diese dem Kunden grobfahrlässig oder in rechtswidriger Absicht einen Schaden zugeführt haben.

7.5 Die Höhe von Schadenersatzansprüchen gegenüber Bierhübeli, ist auf den Arrangementpreis begrenzt und kann nur den unmittelbaren Schaden erfassen.

8. Bewilligungen

Veranstaltungen, die der Anmelde- und Genehmigungspflicht der SUISA unterliegen, sind durch den Kunden bei den zuständigen Stellen ordnungsgemäss anzumelden. Das gleiche gilt für die Abführung von anfallender Quellensteuer. Sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Kunden. Bierhübeli haftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen, Zuschläge oder Gebühren.

9. Sicherheitsvorschriften

9.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des vermieteten Saales entspricht. Verbindlich dafür sind die von Bierhübeli angegebenen Höchstzahlen.

9.2 Notausgänge und Löschposten dürfen weder verdeckt, noch blockiert werden. Veränderungen von Sicherheitseinrichtungen im Saal sind strengstens verboten. Die Feuerwehrpolizeilichen Vorschriften sind zwingend einzuhalten.

9.3 Die Bedienung der Bühneneinrichtung und der Beleuchtung darf nur vom Techniker oder der von ihm bestimmten Person vorgenommen werden.

9.4 Rauchen ist in den Räumlichkeiten von Bierhübeli untersagt.

10. Verschiedenes

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGBs bedürfen der Schriftform sowie einer rechtsgültigen Unterschrift. Dies gilt auch für den Verzicht dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs unwirksam oder nichtig sein, so bleibt deren übriger Inhalt wirksam. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

10.3 Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von Bierhübeli, Bern.